Initiative Schulumwandlung KOGS zur GGS 2024
Präsentation_Elternabend_20240506
Einladung zur Wahl der Schulumwandlung_deutsch
Einladung zur Wahl der Schulumwandlung_französisch
Einladung zur Wahl der Schulumwandlung_englisch
Einladung zur Wahl der Schulumwandlung_arabisch
Einladung zur Wahl der Schulumwandlung_französisch
Umwandlung der KOGS Peter-Lustig-Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Peter-Lustig-Schule soll weiterhin eine Veedelsschule für alle Kinder aus Ossendorf und ihre Geschwisterkinder bleiben. Dazu benötigen wir EURE Unterstützung!
Was ist passiert?
Die Stadt Köln hat für das Schuljahr 2024/25 die Anmelderegeln für die Erstklässler- innen und Erstklässler an katholischen Grundschulen in Köln verändert. Stand jetzt müssen die katholischen Grundschulen zunächst alle katholischen Kinder aufnehmen, unabhängig von ihrem Wohnort. Erst danach werden die übrigen Plätze nach Wohnortnähe bzw. Geschwisterkind vergeben. Dies entspricht überhaupt nicht dem Grundverständnis der Peter-Lustig-Schule, die sich als Veedelsschule für ALLE Kinder aus der Nachbarschaft der Schule versteht – unabhängig von ihrem Glauben. Ein Grundgedanke, den die Schule jedoch als Gemeinschaftsgrundschule weiterhin leben könnte!
Was können wir tun?
Um dies zu erreichen, möchten wir Eltern eine Abstimmung zur Umwandlung der Schule durchführen. Jede Familie kann demokratisch darüber entscheiden, ob die Peter-Lustig-Schule ein Ort bleiben kann, an dem alle Kinder der Nachbarschaft gemeinsam lernen –unabhängig von ihrem Glauben.
Die bürokratischen Herausforderungen:
1. Bis Ende Januar 2024 müssen mindestens 20 % von euch für ihr Kind einen Antrag auf die Abstimmung stellen. Das Antragsformular findet ihr im Anhang (Dieses könnt ihr gerne ausgefüllt euren Kindern über die Postmappe bis zum 15.12.2023 mitgeben. Die Klassenlehrer*innen geben diese an uns weiter und wir senden dann alle gesammelt an das Schulamt.)
2. Kommt es anschließend zur Abstimmung, müssen sich mindestens 51 % von euch für die Umwandlung der Schule aussprechen. Bestimmt habt ihr nun viele Fragen. Ein paar davon konnten wir im Vorfeld schon beantworten und haben sie euch im Anhang zusammengestellt. Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wendet euch gern an die Klassenpflegschaftsvertretungen oder auch direkt an unseren Arbeitskreis (Barbara Jeschke (matjesch@gmx.de), Angela Üffing (angelaueffing@gmx.de, Patricia Siebert (patriciasiebert@gmx.de) und Julia Monzel (jmonzel@web.de) und Anina Bachmann (Anina-Bachmann@gmx.de).
Lasst uns ins Gespräch kommen!
Gebt die Anträge gern bis zum 15.12.23 euren Kindern über die Postmappe mit!
Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für eure Beteiligung!
Herzliche Grüße
Barbara Jeschke, Angela Üffing, Patricia Siebert, Julia Monzel, Anina Bachmann
Fragen und Antworten zur Umwandlung der Peter-Lustig-Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule
1.Was genau bedeutet das neue Anmeldeverfahren?
Ab Sommer 2024 müssen zunächst alle katholisch getauften Kinder, die sich neu an der Peter-Lustig-Schule angemeldet haben, einen Platz bekommen – egal, wo in Köln sie wohnen. Sind dann noch Plätze frei, bekommen Geschwisterkinder der aktuellen Schülerinnen und Schüler der Peter-Lustig-Schule einen Platz, die nicht katholisch getauft sind. Erst danach darf die Schulleitung neue Kinder aus der Nachbarschaft der Schule aufnehmen, die nicht katholisch getauft sind.
2.Wo liegt der Unterschied zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule?
Diese Frage haben wir uns in der Schulpflegschaft gestellt. Im Gespräch haben wir festgestellt, dass das, was an der KOGS Peter-Lustig-Schule gelebt wird, schon jetzt eher einer Gemeinschaftsgrundschule als einer „katholischen“ Schule entspricht. Sehr wohl spielen christliche Werte und Traditionen (Martinszug) eine wichtige Rolle. Heute sind im Kollegium 60 % der Lehrer*innen römisch katholisch, 28 % evangelisch und 12 % ohne Bekenntnis. Bei den Schüler*innen sind 24 % römisch katholisch und 7 % evangelisch. 28 % der Schüler *innen sind islamisch, 32 % ohne Bekenntnis und 9 % gehören anderen Religionen an.
3.Was macht eine KGS als Katholische Schule aus?
Im Gegensatz zu den Gemeinschaftsgrundschulen wird an den Bekenntnisgrundschulen nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Es ist das Ziel der KGS, im Zusammenwirken mit den Eltern durch Bildung und Erziehung jedem Kind zur Entfaltung der je eigenen Anlagen zu verhelfen. Sie will ihren Teil dazu beitragen, den Kindern den katholischen christlichen Glauben zu vermitteln und sie mit dem Leben in und mit der Kirche vertraut zu machen. In der Regel müssen alle Kinder am kath. Religionsunterricht und am kath. Gottesdienst teilnehmen. Hier wird erneut deutlich, dass die Peter-Lustig-Schule diese Werte einer Bekenntnisgrundschule so nicht verfolgt. Schon jetzt wird der Fokus vermehrt auf die gesamt-gesellschaftlichen, sozialen Werte gelegt, die auch eine Gemeinschaftsgrundschule vertritt.
4.Wer ist Träger einer katholischen Grundschule?
Die Verantwortung für den Schulbetrieb der Peter-Lustig-Schule liegt ausschließlich bei der Stadt. Somit ist die Stadt zuständig für die Räumlichkeiten, die Einrichtung und die Finanzen. Träger der Katholischen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind die jeweiligen Kommunen. Katholische Grundschulen sind also genau wie Gemeinschaftsgrundschulen öffentliche Schulen, bei denen die Kirche keine Träger- oder Aufsichtsfunktion hat.
5.Gibt es eine finanzielle Förderung durch die katholische Kirche?
Die Katholische Kirche ist nicht Trägerin der Schule und nicht an der Finanzierung oder Förderung der Schule beteiligt. Im Falle einer Umwandlung zur Gemeinschaftsschule entstehen der Schule daher keine finanziellen Nachteile.
6.Welchen Einfluss hat die Bezeichnung Katholische Grundschule auf Personalentscheidungen?
An katholischen Schulen müssen katholische Bewerberinnen und Bewerber bei Bewerbungsverfahren bevorzugt behandelt werden, auch wenn andere vielleicht fachlich geeigneter erscheinen. Die Schulleitung muss katholisch sein. Die Bewerbung von Personen anderen Bekenntnisses darf erst angenommen werden, wenn sich dreimal keine katholische Lehrkraft beworben hat. Personen katholischen Glaubens hätten in jedem Bewerbungsverfahren bevorzugt behandelt werden müssen.) Im Falle einer Umwandlung könnten in Personalfragen viele Abläufe vereinfacht werden. Das Bekenntnis des Bewerbenden muss bei der Personalentscheidung nicht berücksichtigt werden.
7.Was würde sich im Schulalltag ändern, wenn wir der Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule zustimmten?
Im Schulalltag ändert sich wenig. Kollegium und Schüler:innen bleiben. Bei der Einstellung neuer Lehrkräfte könnte das Kollegium freier entscheiden, wer zu ihnen passt. Bei der Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler werden ab diesem Sommer katholisch getaufte Kinder bevorzugt (wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt). Nach der Umwandlung zählt vor allem wieder „kurze Beine – kurze Wege“.
8.Gäbe es auch künftig einen Martinszug?
Ja, der Martinszug ist unabhängig von der Schulart. Wie schon bisher entscheidet hierüber die Schulleitung in Absprache mit der Schulpflegschaft. Auch als Gemeinschaftsgrundschule möchten wir weiter einen Martinszug veranstalten wollen.
9.Sind Schulgottesdienste weiterhin möglich?
Auch Schulgottesdienste sind nicht abhängig von der Schulart und können nach wie vor angeboten werden.
10.Mein Kind ist katholisch. Was ändert sich durch die Umwandlung für mein Kind?
Es wird weiterhin katholischen Religionsunterricht geben, zusätzlich wird ggf. evangelischer Religionsunterricht erteilt.
11.Und wo ist dann der Unterschied zwischen einer KGS und einer GGS?
Schulgottesdienste, der Gottesdienst zur Einschulung, das Feiern anderer christlicher Feste können in einer GGS stattfinden – müssen aber nicht. In einer KGS sind sie fester Bestandteil des Schullebens.
12.Was genau ist eine Gemeinschaftsgrundschule und welche Rolle spielen christliche Werte nach einer Umwandlung?
„In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen“ (§ 26 Abs. 2 SchulG NRW). Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt. Die Kommentierung zu § 26 Abs.2 SchulG besagt unter anderem, dass die Gemeinschaftsschule grundsätzlich das Christentum bejaht. Die Gemeinschaftsschule muss nicht nur für die christlichen Bekenntnisse, sondern auch für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Inhalte und Werte offen sein. Sie darf und soll christliche Werte vertreten, darf aber christliche Glaubensinhalte nicht verbindlich machen. Abschließend heißt es: Die Gemeinschaftsschule soll einen schonenden Ausgleich zwischen den in der Gesellschaft wirkenden religiös-weltanschaulichen Kräften ermöglichen.
13.Ändert sich etwas bei der OGS?
Nein. Träger der OGS ist das Netzwerk e.V., hier würde sich nichts ändern.
Präsentation_Elternabend_05 02 2024 Final 26022024
20240205_Schulumwandlung Protokoll Infoabend final 26022024
Elternbrief Antrag auf Abstimmung zur Schulumwandlung mit FAQs Dezember 2023
Quellen:
Schulgesetz § 26: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p26
Info-Seite pro Umwandlung: https://www.kurzebeinekurzewege.de/
Beispiel für erfolgreiche Umwandlung: https://ggs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs